Aktuelles vom 28.03.2020 Das polnische Ministerium für Infrastruktur bestätigt Heute in einer offiziellen Meldung, dass Berufskraftfahrer von der Quarantäne ausgenommen sind! Wichtig ist weiterhin das mitführen von Führerschein, AV-Kopie und am besten noch die Bescheinigung siehe unten. Quelle: https://www.gov.pl/web/infrastruktura/zasady-zwolnienia-z-obowiazku-kwarantanny-kierowcow-zawodowych2 Aktuelles vom 26.03.2020 Ab morgen 27.03.2020 kommen auch Pendler in die Quarantäne. BerufsKraftfahrer sind davon ausgenommen sprich Kraftfahrer dürfen die Grenze…

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